Ziel und Ablauf des Programms
Ziel des Programms
Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass durch körperliches Training die Verträglichkeit der Krebstherapie und die Lebensqualität der Patienten verbessert wird. Auch eine frühzeitige Anpassung der Ernährung weist - insbesondere durch Vermeidung von Mangelernährung - einen Nutzen für Krebspatienten auf. Trotzdem fehlen bisher entsprechende Behandlungskonzepte für Krebspatienten in Deutschlands Versorgungsstrukturen, welche eine Bewegungstherapie und Ernährungstherapie auf den Patienten abstimmen.
Das INTEGRATION-Programm hat zum Ziel, diesen kombinierten Behandlungsansatz für die ambulante Krebstherapie zu bewerten. Bei positiver Bewertung kann die kombinierte ernährungs- und bewegungstherapeutische Zusatzversorgung von Krebspatienten zeitnah in die krankenkassenfinanzierte Standardversorgung übergehen.
Ablauf des Programms
Alle teilnehmenden Patienten werden zufällig einer von zwei Versorgungsgruppen zugeteilt:
Falls Sie Versorgungsgruppe 1 zugeteilt sind, entwickeln wir ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes, strukturiertes Bewegungsprogramm, welches an zwei Tagen pro Woche max. je 60 Minuten an Kraft- und Ausdauertrainingsgeräten durchgeführt wird. Zusätzlich erfolgt alle zwei Wochen ein 20- bis 30-minütiger ernährungsmedizinischer Termin mit Erfassung von Gewichtsverlauf, Zeichen von Unter-/Fehlernährung und Aufnahmestörungen. Alle vier Wochen ist außerdem die Messung der Körperzusammensetzung erforderlich. Auf dieser Basis bieten wir eine an Ihren Bedarf angepasste Ernährungstherapie zur Vermeidung einer Mangelernährung an.
Falls Sie Versorgungsgruppe 2 zugeteilt sind, erhalten Sie Empfehlungen oder Angebote (Verordnungen) für Physiotherapie und Ernährungsberatung, die den aktuellen Leitlinien und den Leistungen der Krankenkassen entsprechen und die Sie auf freiwilliger Basis wahrnehmen können.
Beide Versorgungsangebote werden für sechs Monate parallel und zusätzlich zu Ihrer ambulanten onkologischen Therapie durchgeführt, die ebenfalls in der Regel nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen ist.